Der Aufenthalt in Österreich ist eine Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme von Leistungen aus der Grundversorgung. Ich bin verpflichtet jeglichen Auslandsaufenthalt - vorübergehend oder auf Dauer - zu melden. Vorübergehende Auslandsaufenthalte gebe ich im Nachhinein beim Beratungstermin bekannt (Pkt. 2), eine dauerhafte Ausreise aus Österreich gebe ich im Vorhinein bekannt, dafür brauche ich keinen Termin. Ich kann dafür montags bis freitags zwischen 08:00 und 12:00 in die Laxenburger Straße 18, 1100 Wien kommen und mein Ausreisedatum bekannt geben (Pkt. 3).
Hiermit gebe ich bekannt, dass ich Österreich seit meinem letzten Beratungstermin am nicht verlassen habe und durchgehend in Österreich aufhältig war.
Nachstehend gebe ich bekannt, dass ich seit meinem letzten Beratungstermin am Österreich vorübergehend verlassen habe und folgende Tage im Ausland aufhältig war. Ich nehme zur Kenntnis, dass ich für jene Tage keine Leistungen aus der Grundversorgung beziehen kann.
Hiermit gebe ich bekannt, dass ich am ausreise und Österreich auf Dauer verlassen werde. Meine Ansprüche aus der Grundversorgung enden mit dem Tag der Ausreise. Wenn ich bereits Leistungen über diesen Zeitpunkt hinaus bezogen habe, dann verpflichte ich mich, diese zurückzuzahlen.
Wien, am 6. Dezember 2025 Unterschrift: